Detrazioni Fiscali

Mit dem Haushaltsgesetz 2020 wurden die Steuerabzüge für die Requalifizierung von Energie auch für dieses Jahr verlängert.

che cos'è WAS IST DAS? 

Die Steuerabzüge besteht aus einem Abzug von IRPEF oder IRES und wird gewährt, wenn Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude durchgeführt werden. In der Regel werden Abzüge für erfasst:

  • die Reduzierung des Energiebedarfs für die Heizung;
  • die thermische Verbesserung des Gebäudes (Dämmung, Fußböden, Fenster und Einbauten);
  • die Installation von Sonnenkollektoren;
  • der Austausch von Winterklimaanlagen.


Abzüge sind auch im Falle von:

  • den Kauf und die Installation von Solarschirmen;
  • Kauf und Installation von Winterklimaanlagen mit Wärmeerzeugern, die mit brennbarer Biomasse betrieben werden;
  • Kauf, Installation und Installation von Multimedia-Geräten zur Fernsteuerung von Heizsystemen, Warmwasserbereitung oder Klimatisierung von Wohneinheiten;
  • Kauf und Installation von Ersatz-Mikro-KWK-Anlagen für bestehende Anlagen;
  • den Kauf von kondensierenden Heißluftgeneratoren;
  • der Ersatz von Winterklimaanlagen durch Hybridgeräte, die aus einer integrierten Wärmepumpe mit Brennwertkessel bestehen.


Diese Abzüge, die in 10 gleiche jährliche Raten aufgeteilt werden müssen, variieren je nachdem, ob der Eingriff zur Energieanforderung die einzelne Gebäudeeinheit oder die Eigentumswohnungsgebäude betrifft und in welchem ​​Jahr er durchgeführt wurde. Die unabdingbare Voraussetzung, um von dieser Art der Steuererleichterung zu profitieren, ist, dass die Eingriffe an bestehenden Immobilieneinheiten und an Gebäuden (oder Teilen davon) jeder Katasterkategorie (auch wenn ländlich) einschließlich derjenigen vorgenommen werden, die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind oder professionell.
Der Zuschuss kann daher für Ausgaben beantragt werden, die bis zum 31. Dezember 2020 anfallen. Bei den meisten Interventionen beträgt der Abzug 65%, bei anderen jedoch 50%.

Ab dem 1. Januar 2018 beträgt der Abzug für die folgenden Aufwendungen 50%:

  • Kauf und Installation von Fenstern einschließlich Fensterrahmen und Sonnenschutzmitteln;
  • Ersatz von Winterklimaanlagen durch Anlagen mit Brennwertkesseln mit einem Wirkungsgrad, der mindestens der Produktklasse A entspricht (wenn sie nicht nur der Klasse A angehören, sondern auch mit fortschrittlichen Temperaturregelsystemen ausgestattet sind, wird der um 65% höhere Abzug anerkannt );
  • Kauf und Installation von Winterklimaanlagen mit Wärmeerzeugern, die mit brennbarer Biomasse betrieben werden.


CONDOMINIUM-INTERVENTIONEN

Für Eingriffe in die gemeinsamen Teile der Eigentumswohnungen oder für alle Immobilieneinheiten, aus denen die einzelnen Eigentumswohnungen bestehen, sind unterschiedliche Regeln, Zeiten und Maßnahmen vorgesehen. Für Aufwendungen, die vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 anfallen, können höhere Abzüge (70% oder 75%) verwendet werden, wenn bestimmte Energieeffizienzindizes erreicht werden. Sie müssen mit einem Betrag von höchstens 40.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude besteht, berechnet werden.

Für Eingriffe in die gemeinsamen Teile der Eigentumswohnungsgebäude, die sich in den seismischen Zonen 1, 2 und 3 befinden und gemeinsam auf die Verringerung des Erdbebenrisikos und die erneute Aktivierung der Energie abzielen, ist ein noch höherer Abzug vorgesehen.

 

Come ottenere la detrazione WIE ERHALTEN SIE DEN ABZUG?

Um die Konzession zu beantragen, müssen die folgenden Dokumente vorhanden sein:

  • Prüfung eines qualifizierten Technikers oder Erklärung des Projektmanagers, aus der hervorgeht, dass der durchgeführte Eingriff den erforderlichen technischen Anforderungen entspricht;
  • Energy Performance Certificate (APE) zur Erfassung von Daten zur Energieeffizienz des Gebäudes. Diese Zertifizierung wird nach Durchführung der Interventionen erstellt. Andererseits ist die EPA für die folgenden Interventionen nicht erforderlich:
    • Austausch von Fenstern einschließlich Befestigungen in einzelnen Gebäudeeinheiten und Installation von Sonnenkollektoren zur Erzeugung von Warmwasser;
    • Ersatz von Winterklimaanlagen durch Anlagen mit Brennwertkesseln und gleichzeitige Entwicklung des Verteilungssystems;
    • Kauf und Installation von Solarschirmen;
    • Installation von Klimaanlagen mit Wärmeerzeugern, die mit brennbarer Biomasse betrieben werden (wenn für den Austausch von Winterklimaanlagen Abzüge erforderlich sind);
    • Kauf und Installation von Multimedia-Geräten.
  • Informationsblatt zu den durchgeführten Interventionen.


Die Zahlung muss auch per Banküberweisung oder Postüberweisung erfolgen (es sei denn, der Eingriff erfolgt im Rahmen der Geschäftstätigkeit). Das Zahlungsmodell muss unbedingt Folgendes angeben:

  • Zahlungsgrund;
  • Steuerkennzeichen des Begünstigten des Abzugs;
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuerkennzeichen der Person, zu deren Gunsten die Übertragung vorgenommen wurde (Firma oder Fachkraft, die die Intervention durchgeführt hat).


Schließlich müssen innerhalb von 90 Tagen nach Ende der Arbeiten das Informationsblatt der durchgeführten Eingriffe und die im Energieausweis (EPA) enthaltenen Informationen elektronisch an die ENEA gesendet werden.

Für Eingriffe in Eigentumswohnungen, die die größten Abzüge ermöglichen, muss das Vorhandensein der Bedingungen von qualifizierten Fachleuten durch die Zertifizierung der Energieeffizienz der Gebäude bestätigt werden, die im Dekret des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung vom 26. Juni 2015 vorgesehen ist..

 

A chi spetta WER KANN DAVON PROFITIEREN?

Alle gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerzahler können vom Abzug der Energiesanierung profitieren, auch wenn sie über ein Geschäftseinkommen verfügen, dem die Immobilie aus irgendeinem Grund unterliegt. Insbesondere können folgende Personen steuerlich entlastet werden:

  • natürliche Personen (einschließlich Kunst- und Berufsbetreiber);
  • Steuerzahler mit Geschäftseinkommen (natürliche Personen, Personengesellschaften, Aktiengesellschaften);
  • Assoziationen zwischen Fachleuten;
  • öffentliche und private Einrichtungen, die keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben.


Eigentümer von Geschäftseinkommen können von den Abzügen nur in Bezug auf die Instrumentengebäude profitieren, die sie bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit verwenden. Bei natürlichen Personen hingegen können auch Inhaber eines echten Rechts an dem Grundstück, Eigentumswohnungen (für Eingriffe in gemeinsame Eigentumswohnungsteile) und Mieter (diejenigen, die das Grundstück ausgeliehen haben) von der Konzession profitieren.

Sie dürfen auch von dem Abzug profitieren, sofern sie die Kosten für die Durchführung der Interventionen tragen und diese nicht für Immobilien durchgeführt werden, die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind:

  • das Familienmitglied, das mit dem Eigentümer oder Inhaber des der Intervention unterliegenden Eigentums zusammenlebt (Ehepartner, Verwandte 3. Grades und Verwandte 2. Grades) und das Mitglied der Zivilunion;
  • Der Lebenspartner mehr uxorio weder Eigentümer des Eigentumsgegenstandes der Interventionen noch Inhaber eines Darlehensvertrags.

 

Per quali interventi FÜR WELCHE INTERVENTIONEN

Die Interventionen, für die Steuerabzüge in Anspruch genommen werden können, sind unterschiedlich. Mit dem Ministerialdekret vom 19. Februar 2007 (geändert durch das Dekret vom 7. April 2008) wurden die folgenden Interventionen identifiziert, die zur Steuererleichterung zugelassen wurden:

  • Energieanforderung bestehender Gebäude, um Einsparungen beim Primärenergiebedarf zu erzielen;
  • Eingriffe in die Gebäudehülle;
  • Installation von Sonnenkollektoren;
  • Austausch von Winterklimaanlagen.


Darüber hinaus haben nachfolgende Maßnahmen die Einrichtung auf andere Interventionen ausgeweitet, darunter:

  • Kauf und Installation von Solarschirmen;
  • Kauf und Installation von Winterklimaanlagen mit Wärmeerzeugern, die mit brennbarer Biomasse betrieben werden;
  • Kauf, Installation und Installation von Multimedia-Geräten zur Fernsteuerung von Heizsystemen oder zur Herstellung von Warmwasser und Klimaanlagen von Wohneinheiten;
  • Kauf und Installation von Mikro-KWK-Anlagen als Ersatz für bestehende Anlagen;
  • Ersatz von Winterklimaanlagen durch Systeme mit Hybridgeräten, bestehend aus einer integrierten Wärmepumpe mit Brennwertkessel;
  • Kauf und Installation von kondensierenden Heißluftgeneratoren.

 

Modello e istruzioni MODELL & ANWEISUNGEN

Laden Sie das folgende PDF-MODELL herunter, um die Option in Bezug auf Energieeffizienz- und Erdbebenrisikomaßnahmen für einzelne Immobilieneinheiten zu kommunizieren.

Wenn Sie Anweisungen für die Zusammenstellung benötigen, KLICKEN SIE HIER >

 

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