Mit dem Haushaltsgesetz 2020 wurden die Steuerabzüge für die Requalifizierung von Energie auch für dieses Jahr verlängert.
WAS IST DAS? |
Die Steuerabzüge besteht aus einem Abzug von IRPEF oder IRES und wird gewährt, wenn Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude durchgeführt werden. In der Regel werden Abzüge für erfasst:
Abzüge sind auch im Falle von:
Diese Abzüge, die in 10 gleiche jährliche Raten aufgeteilt werden müssen, variieren je nachdem, ob der Eingriff zur Energieanforderung die einzelne Gebäudeeinheit oder die Eigentumswohnungsgebäude betrifft und in welchem Jahr er durchgeführt wurde. Die unabdingbare Voraussetzung, um von dieser Art der Steuererleichterung zu profitieren, ist, dass die Eingriffe an bestehenden Immobilieneinheiten und an Gebäuden (oder Teilen davon) jeder Katasterkategorie (auch wenn ländlich) einschließlich derjenigen vorgenommen werden, die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind oder professionell.
Der Zuschuss kann daher für Ausgaben beantragt werden, die bis zum 31. Dezember 2020 anfallen. Bei den meisten Interventionen beträgt der Abzug 65%, bei anderen jedoch 50%.
Ab dem 1. Januar 2018 beträgt der Abzug für die folgenden Aufwendungen 50%:
CONDOMINIUM-INTERVENTIONEN
Für Eingriffe in die gemeinsamen Teile der Eigentumswohnungen oder für alle Immobilieneinheiten, aus denen die einzelnen Eigentumswohnungen bestehen, sind unterschiedliche Regeln, Zeiten und Maßnahmen vorgesehen. Für Aufwendungen, die vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 anfallen, können höhere Abzüge (70% oder 75%) verwendet werden, wenn bestimmte Energieeffizienzindizes erreicht werden. Sie müssen mit einem Betrag von höchstens 40.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude besteht, berechnet werden.
Für Eingriffe in die gemeinsamen Teile der Eigentumswohnungsgebäude, die sich in den seismischen Zonen 1, 2 und 3 befinden und gemeinsam auf die Verringerung des Erdbebenrisikos und die erneute Aktivierung der Energie abzielen, ist ein noch höherer Abzug vorgesehen.
WIE ERHALTEN SIE DEN ABZUG? |
Um die Konzession zu beantragen, müssen die folgenden Dokumente vorhanden sein:
Die Zahlung muss auch per Banküberweisung oder Postüberweisung erfolgen (es sei denn, der Eingriff erfolgt im Rahmen der Geschäftstätigkeit). Das Zahlungsmodell muss unbedingt Folgendes angeben:
Schließlich müssen innerhalb von 90 Tagen nach Ende der Arbeiten das Informationsblatt der durchgeführten Eingriffe und die im Energieausweis (EPA) enthaltenen Informationen elektronisch an die ENEA gesendet werden.
Für Eingriffe in Eigentumswohnungen, die die größten Abzüge ermöglichen, muss das Vorhandensein der Bedingungen von qualifizierten Fachleuten durch die Zertifizierung der Energieeffizienz der Gebäude bestätigt werden, die im Dekret des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung vom 26. Juni 2015 vorgesehen ist..
WER KANN DAVON PROFITIEREN? |
Alle gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerzahler können vom Abzug der Energiesanierung profitieren, auch wenn sie über ein Geschäftseinkommen verfügen, dem die Immobilie aus irgendeinem Grund unterliegt. Insbesondere können folgende Personen steuerlich entlastet werden:
Eigentümer von Geschäftseinkommen können von den Abzügen nur in Bezug auf die Instrumentengebäude profitieren, die sie bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit verwenden. Bei natürlichen Personen hingegen können auch Inhaber eines echten Rechts an dem Grundstück, Eigentumswohnungen (für Eingriffe in gemeinsame Eigentumswohnungsteile) und Mieter (diejenigen, die das Grundstück ausgeliehen haben) von der Konzession profitieren.
Sie dürfen auch von dem Abzug profitieren, sofern sie die Kosten für die Durchführung der Interventionen tragen und diese nicht für Immobilien durchgeführt werden, die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind:
FÜR WELCHE INTERVENTIONEN |
Die Interventionen, für die Steuerabzüge in Anspruch genommen werden können, sind unterschiedlich. Mit dem Ministerialdekret vom 19. Februar 2007 (geändert durch das Dekret vom 7. April 2008) wurden die folgenden Interventionen identifiziert, die zur Steuererleichterung zugelassen wurden:
Darüber hinaus haben nachfolgende Maßnahmen die Einrichtung auf andere Interventionen ausgeweitet, darunter:
MODELL & ANWEISUNGEN |
Laden Sie das folgende PDF-MODELL herunter, um die Option in Bezug auf Energieeffizienz- und Erdbebenrisikomaßnahmen für einzelne Immobilieneinheiten zu kommunizieren.
Wenn Sie Anweisungen für die Zusammenstellung benötigen, KLICKEN SIE HIER >
LEITFADEN ZU STEUERMÖGLICHKEITEN |
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